Bestattungskosten
Als seriöses Bestattungsunternehmen ist es uns nicht möglich, einen Pauschalpreis zu nennen, da jede Bestattung oder Beisetzung individuell gestaltet wird. Letztendlich bestimmen Sie, als Hinterbliebener, die Art der Bestattung oder Beisetzung und deren Ausgestaltung. Erst wenn alle Punkte durchgesprochen wurden kann eine seriöse und transparente Kostenaufstellung erfolgen.
Hierbei gilt es zu nennen, das ein Großteil der Kosten den kommunalen Gebühren geschuldet ist, auf die wir als Bestatter keinerlei Einfluss haben. Diese Kosten können von Gemeinde zu Gemeinde stark variieren, so können bei einem Wahlgrab Differenzen von über 1500 Euro entstehen. Gerne informieren wir Sie über günstigere Alternativen in der Region – bei gleicher Leistung und Qualität.
Grundsätzlich sind die Bestattungskosten in 3 Komponenten unterteilt:
Bestatterkosten
- Beratung und Verwaltung
- Hygienische Versorgung, Ankleiden und Einbetten des Verstorbenen
- Überführung und Aufbahrung
- Sarg und Zubehör
- Behördengänge
- Organisation der Beerdigung/Trauerfeier
- Dekoration der Aussegnungshalle/Kirche
- Evtl. Überurne und Grabkreuz
Fremdleistungen
- Todesbescheinigung
- Krematorium
- Todesanzeige/Danksagung
- Trauerdruck
- Blumen
- Evtl. Redner
- Musik
- Trauerkaffee
Gebühren
- Sterbeurkunden
- Grabherstellungs- und Beisetzungskosten
- Grabnutzungs- oder Verlängerungsgebühren
- Trauerhalle
- Leichenzelle
Was viele nicht wissen …
Sie dürfen auf jedem Friedhof den Bestatter ihrer Wahl beauftragen. Es gibt nur noch wenige Gemeinden, die auch einen eigenen Friedhofswärter haben. Meistens sind die Friedhofstätigkeiten wie Grabaushub und Terminkoordination an einem externen Dienstleister (vorwiegend Bestatter) vergeben. Dieser Tatbestand führt leider sehr oft zu Verwirrungen und Missverständnissen. Deshalb nochmals in Kürze:
Wenn Sie in Ihrem Ort einen kommunalen Dienstleister haben, der solche Friedhofstätigkeiten übernimmt, dürfen Sie trotzdem einen anderen Bestatter beauftragen, ohne dass Ihnen hierbei zusätzliche Kosten entstehen. Das beauftragte Bestattungsunternehmen wird dann für Sie mit der Friedhofsverwaltung in Kontakt treten und alle organisatorischen Dinge, wie die Abstimmung des Beisetzungstermins, organisieren.